5. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlagen
Die Datenverarbeitung erfolgt stets im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzrechts, um zuvorderst die vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen bei der Erbringung der Dienstleistungen, Spenden und sonstigen Geschäfte der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein zu erfüllen. Die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein beachtet dabei insbesondere den Grundsatz der Datenminimierung, sodass grundsätzlich nur die für das betreffende Geschäft konkret erforderlichen Daten verarbeitet werden. Dies umfasst insbesondere auch erforderliche Bedarfsanalysen und Produktoptimierungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung für z. B. Zusendung von Zuwendungsbestätigungen.
a) Wenn die betroffene Person eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke erteilt (z. B. Weitergabe von Daten innerhalb des Konzerns), folgt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die vor Geltung der DS-GVO, also vor dem 25. Mai 2018, der Musterorganisation erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten oder die weitere Verarbeitung, die auf einer anderen Rechtsgrundlage beruht.
b) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, werden folgende Daten beispielsweise wie folgt benötigt:
- Name
- Adresse
- Zuwendungsdatum
- Dokumentationsdaten, um die Kommunikation während der Geschäftsbeziehung belegen zu können
c) Die Datenverarbeitung beruht oftmals auf einer gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DS-GVO. Hierzu zählen beispielsweise BGB und das EstG.
d) Manche Verarbeitungssachverhalte erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DS-GVO aufgrund der Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen. Hierzu zählen insbesondere die Spendentätigkeiten an gemeinnützige Institutionen.
e) Soweit es aus Sicht der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein erforderlich ist, verarbeitet sie die personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DS-GVO auch über die eigentliche Erfüllung des vertraglichen Verpflichtungen hinaus zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen oder der Interessen Dritter. Dies erfolgt jedoch nur dann, wenn diese Interessen nach Abwägung mit den widerstreitenden Interessen der betroffenen Person überwiegen. In der Regel handelt die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein aufgrund eigener wirtschaftlicher Interessen. Die berechtigten Interessen der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind:
- Zuwendungsbestätigungen
- Finanzberichte